Wir (Förderverein Dom zu Magdeburg e.V) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit
den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende
Rechtsvorschriften:
Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BBG LSA) und
Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BBGVO LSA)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.domverein-magdeburg.de.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie
Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Förderverein Dom zu Magdeburg e.V
Am Dom 1
39104 Magdeburg
(0391) 400 17 530
info@domverein-magdeburg:de
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer
unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: (0391) 400 17
530
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer
unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Audio-, Videodateien sowie PDF-Dateien sind nichtbarrierefreie Elemente der Website, die wegen
auserordntlich hoher Aufwände nicht barrierefrei umgesetzt werden können.
Evaluationsmethode:
https://wave.webaim.org/
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Nachträgliche Vergabe von Alternativtexten für Bilder und Grafiken.
Beachten einer klaren Überschriften- und Textstruktur.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer
Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen
Sie unter:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
E-Mail:
ombudsstelle@ukst.de
Wir lassen unsere Website in regelmäßigen Abständen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs testen
und leiten entsprechende Maßnahmen ein.
Diese Erklärung wurde am 22.01.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.01.2025 überprüft.